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Böllerverbot im Kreis Schleswig-Flensburg innerhalb geschlossener Ortschaften

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Kreis Schleswig-Flensburg - Silvester 2020 soll weitgehend ohne Böller und Raketen stattfinden - Foto: Geissler

Silvester 2020 soll weitgehend ohne Böller und Raketen stattfinden. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat daher heute eine weitreichende Allgemeinverfügung veröffentlicht, durch die festlegt ist, dass es im gesamten Kreisgebiet innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Der Kreis folgt damit der Verordnung des Landes, die vorschreibt, dass auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, Feuerwerkskörper nicht verwendet werden dürfen.

Darüber hinaus ist es generell durch die Regelungen im Sprengstoffgesetz verboten, Feuerwerke und jede andere Art von pyro-technischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen, unabhängig davon ob diese innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften liegen

„Der Inzidenzwert im Kreis Schleswig-Flensburg ist in den letzten zwei Wochen auf das Dreifache – von 17 auf 80 – angestiegen. Diese Allgemeinverfügung ist daher unumgänglich, um den weiteren möglichen exponentiellen Anstieg zu verhindern.“, erläutert LandratDr. Wolfgang Buschmann das Böllerverbot des Kreises. „Dabei gilt es auch, neben dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung durch Verletzungen zu bewahren. Der Schutz wiegt dabei schwerer als die Belastungen, die das Verbot dem einzelnen auferlegt. Ich appelliere daher an alle, auf Silvesterfeuerwerk in diesem besonderen Jahr zu verzichten. Personen, die unbedingt Feuerwerke abbrennen möchten, können dies – wenn es denn wirklich sein muss - weiterhin außerhalb geschlossener Ortschaften tun.“

Die Allgemeinverfügung tritt ab morgen in Kraft und gilt vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021.

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