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Kreis Schleswig-Flensburg hebt Maskenpflicht auf

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Außer auf Wochenmärkten, Klassenräumen sowie durch die Landesverordnung geregelt im Einzelhandel.

Schleswig-Flensburg - Gleichwohl müssen weiterhin an den Orten, in der diese Pflicht per Corona-Verordnung des Landes geregelt ist, Masken getragen werden - Symbolfoto: Thomsen

Ab Mittwoch, dem 16. Juni 2021 hebt der Kreis Schleswig-Flensburg aufgrund der anhaltend niedrigen Inzidenzwerte seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des Kreises auf.

„Ich bin froh und dankbar, dass das Infektionsgeschehen im Kreis stabil ist und die Infektionszahlen rückläufig sind bzw. gen Null tendieren. Damit kann nun auch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des Kreises aufgehoben werden. Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen appelliere ich jedoch an alle Kreisbürger*innen, die Alltagsmaske überall da weiterhin zu tragen, wo es einmal eng wird – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer“, so Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.  

Gleichwohl müssen weiterhin an den Orten, in der diese Pflicht per Corona-Verordnung des Landes geregelt ist, Masken getragen werden – also zum Beispiel im ÖPNV, Einzelhandel, Klassenräumen und auf Wochenmärkten.  

Außerdem gilt – und auch das ist in der Corona-Verordnung festgelegt – das immer dann eine Maske getragen werden muss, wenn das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nicht nur vorübergehend nicht eingehalten kann.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am 15. Juni, veröffentlicht und gilt ab 16. Juni 2021.

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