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Gesundheitsministerin von der Decken: Corona-Regelungen - Alle Maßnahmen müssen umsetzbar, verständlich und verhältnismäßig sein -

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Schleswig-Holstein - Sollten Maßnahmen notwendig werden, müssen die Länder rasch darauf reagieren können - Foto: Frank Peter

Im Sozialausschuss am Donnerstag berichtete Ministerin Kerstin von der Decken zur aktuellen Corona-Lage und zur Bewertung der Vorschläge für eine Neufassung des Infektionsschutzgesetztes des Bundes durch die Landesregierung. Hierzu erklärt Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Wir erwarten vom Bund klare, umsetzbare und nachvollziehbare Corona-Regelungen, falls wir im Herbst oder Winter beispielsweise auf neue Virusvarianten reagieren müssten. Derzeit sind keinerlei verschärfende Maßnahmen sinnvoll oder geplant. Aber sollten Maßnahmen notwendig werden, müssen die Länder rasch darauf reagieren können. Dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmen. Mögliche Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig und an die Situation angemessen und wirksam sein. Der vorliegende Entwurf des Bundes wird diesen Anforderungen nicht gerecht und muss an zentralen Stellen nachgebessert werden.“

Die Bundesregierung will mit der Anpassung des Gesetzes den Ländern die Möglichkeit geben, zusätzliche Corona-Maßnahmen zu erlassen, für den Fall, dass sich die Corona-Situation im Herbst und Winter verschärfen sollte. Sollte dies der Fall sein, könnten beispielsweise ausgeweitete Maskenpflichten beschlossen werden. Folgende wesentliche Änderungen der dann für die Länder nutzbaren Corona-Regelungen sind aus Sicht der Landesregierung nötig:

 

  • Handlungsspielräume für die Länder bei der Ausgestaltung von Maßnahmen: Die Länder sollen auch zu differenzierteren oder ggf. abweichenden Regelungen kommen können („Länderöffnungsklausel“). Durch passgenaue und gut akzeptierte Maßnahmen soll auf unnötige Belastungen für Menschen, Gesellschaft und Wirtschaft verzichtet werden können, die beispielsweise in Ländern mit niedrigerer Impfquote sinnvoll sein könnten.
  • Rückkehr zum bewährten Hygienemanagement für Beschäftigte in Krankenhäusern: Eine grundsätzliche Testpflicht für alle Beschäftigte in Krankenhäusern ist abzulehnen. Stattdessen sollen wie bisher Geimpfte und Genesene von den Testpflichten ausgenommen bleiben, bzw. das Hygienemanagement zurück an das dafür ausgebildete Hygienefachpersonal der Kliniken gehen. Hier ist zudem eine vorgeschlagene 3-Monats-Frist nach Impfung oder Genesung abzulehnen. Dazu die Ministerin: „Die vorgesehene Regelung würde dazu führen, dass innerhalb kürzester Zeit alle Geimpften auf einmal wie Ungeimpfte täglich getestet werden müssen. Das stellt die Krankenhäuser vor erhebliche Probleme.“ Ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept soll weiterhin Teil des Hygieneplanes der jeweiligen Einrichtungen selbst sein.
  • Einheitliche Maskenstandards: Statt komplizierter, zwischen Maskentypen differenzierender Regelungen sollen Medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz) als generelle Maskenvorgabe festgelegt werden. FFP2 Masken können hingegen weiterhin im Rahmen von Hygienekonzepten, insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, vorgeschrieben werden.
  • Kein anlassloses Testen. Anlassloses Testen ist in dieser Phase des Infektionsgeschehens kein geeignetes Mittel, um Infektionen zu vermeiden. Sie stellen auch nicht das verhältnismäßigere Mittel im Vergleich zum Tragen von Masken dar, die das Infektionsrisiko wirksam minimieren können.
  • Zustimmung der Länder: Mögliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung müssen der Zustimmung des Bundesrates – und damit der Länder – bedürfen.

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