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Keine Mitnahme von E-Tretrollern bei Aktiv Bus ab 1 März - Brand- und Explosionsgefahr

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Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile - Symbolbild: A. Soisakhu

Flensburg  - Ab dem 1. März 2024 werden Elektro-Tretroller auf den Linien der Aktiv Bus Flensburg GmbH nicht mehr befördert. Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen und ggf. Pedelecs werden weiterhin gemäß den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen mitgenommen.

Das Unternehmen begründet das kurzfristige Verbot mit einer Einschätzung und Empfehlung des Branchenverbands VDV und einer entsprechenden Pressemitteilung vom 29. Februar 2024.

Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Das Unternehmen sieht sich in der Verantwortung zu handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht.

In zwei brandschutztechnischen Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) stellt dieser fest, dass es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen, wie Vorfälle aus Madrid, Barcelona und London zeigen.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Das Verbot wird mindestens so lange bestehen bleiben, bis die in Elektro-Tretrollern verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen.

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