Tötungsdelikt in Klinik Breklum: Sicherungsverfahren gegen 35-Jährigen Ukrainer

 |  von Thomsen / Foerde.news

Der Mann ist aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Flensburg vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - Symbolfoto: Thomsen

Breklum – Nach Angaben des Pressesprechers des Landgerichts Flensburg, Stefan Wolf, legt die Staatsanwaltschaft einem 35-Jährigen zur Last, am 17. April 2025 in der Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Breklum seinen Zimmergenossen erwürgt und dadurch getötet zu haben. Der Beschuldigte habe sich am 15. April 2025 aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung dort stationär aufnehmen lassen; zuvor seien keine Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen bekannt gewesen.

Unmittelbar nach der Tat habe der Mann das Zimmer verlassen und eine Pflegefachkraft informiert. Reanimationsbemühungen blieben demnach erfolglos.

Anklage hat die Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Stattdessen wurde eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht. In solchen Konstellationen kann das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen (§ 63 StGB). Regelmäßig werde in der Hauptverhandlung der psychische Zustand des Beschuldigten ausführlich erörtert; Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit seien üblich und würden häufig stattgegeben, so Wolf.

Der Mann ist aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Flensburg vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Ehefrau des Getöteten hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen.

Die Hauptverhandlung setzt nach dem Auftakt, am 10. Oktober 2025, an folgenden Tagen jeweils um 9:15 Uhr fort: 13., 20., 23., 28. und 29. Oktober 2025.