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Kreis NF stellt 100.000 Euro für Vereine bereit – Antragsfrist bis Ende März

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Nordfriesland - Es ist nicht erforderlich, dem Kreis alle Kontoauszüge und Kassenbelege der letzten Monate zuzusenden Foto: Thomsen

Im Dezember 2020 beschloss der nordfriesische Kreistag, 100.000 Euro zur Unterstützung von ehrenamtlichen Vereinen und Verbänden in der Corona-Pandemie bereitzustellen. Die Kreisverwaltung hat nun eine entsprechende Förderrichtlinie formuliert und bittet bis zum 31. März um Anträge.

»Die Förderung dient dem Ausgleich von Einnahmen, die den Vereinen und Verbänden aufgrund der Corona-Krise entgangen sind. Dazu gehören beispielsweise ausgefallene Mitgliedsbeiträge, Hallenmieten und Spenden«, erläutert Landrat Florian Lorenzen. Auch die nachträgliche Deckung erhöhter Aufwendungen etwa für Hygiene- oder Fortbildungsmaßnahmen sei förderfähig.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Dachverbände, die ihre Arbeit ehrenamtlich in Nordfriesland leisten und auch ihren Sitz im Kreisgebiet haben. Die zusätzliche Beschäftigung hauptamtlicher Kräfte im Verein stellt kein Hindernis dar.

Die maximale Fördersumme je Verein oder Verband beträgt 1.000 Euro. Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, werden die Bewilligungsbescheide gleichmäßig gekürzt.

Verwaltungschef Lorenzen hat seinen Fachbereich Jugend, Familie und Bildung beauftragt, die Anträge zu bearbeiten.

»Wir haben ein sehr kurzes, unbürokratisches Antragsformular ins Internet gestellt«, berichtet Fachbereichsleiter Daniel Thomsen. Darin sollen Antragsteller nachvollziehbar erklären, welche Einnahmen ausgefallen sind, welche Ausgaben durch Corona erhöht wurden und wie hoch der beantragte Zuschuss sein soll.

Es ist nicht erforderlich, dem Kreis alle Kontoauszüge und Kassenbelege der letzten Monate zuzusenden. »Wir vertrauen darauf, dass kein Verein mehr Geld beantragt, als er verloren hat. Und falls die Begründung im Einzelfall mal nicht überzeugt, melden wir uns und bitten um nähere Erläuterungen«, betont Thomsen.

Das Antragsformular einschließlich einer Liste möglicher Erstattungsgründe hat der Kreis unter https://t1p.de/hp9f ins Internet gestellt.

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