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Jahrelanges Warten hat ein Ende: Sexuelle Orientierung kein Ausschlusskriterium bei Blutspenden mehr

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Zukünftig wird ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss keine Rolle spielen darf. - Archivfoto: Thomsen

Nach langjährigen Forderungen und intensiven Debatten ist es endlich soweit: Die sexuelle Orientierung soll künftig nicht mehr als Ausschlusskriterium bei der Blutspende gelten. Der Bundestag hat in einer historischen Entscheidung eine Änderung des Transfusionsgesetzes verabschiedet. Damit werden homosexuelle Männer nicht mehr von der Blutspende ausgeschlossen.

Die Änderung des Transfusionsgesetzes wurde dank der geschlossenen Unterstützung der Ampel-Koalition erfolgreich durchgesetzt. Zukünftig wird ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss keine Rolle spielen darf.

Bislang galt eine Richtlinie der Bundesärztekammer, welche Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate von der Blutspende ausschloss. Diese Praxis sollte das Risiko einer HIV-Infektion verringern. Die Ampel-Parteien hatten jedoch bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese diskriminierende Praxis zu beenden.

"Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung", betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. "Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben." Eine Rückstellung von Spendern bleibt allerdings weiterhin möglich, sofern diese aufgrund des "individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" im Rahmen der Risikobewertung erforderlich ist.

Darüber hinaus bringt die Gesetzesänderung weitere positive Veränderungen mit sich: Die bisherigen Höchstaltersgrenzen für Blutspenden werden aufgehoben. Bisher durften Erstspender je nach Region nur etwa 65 Jahre alt sein, während bei Wiederholungsspendern die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren lag. Künftig soll stattdessen ein Arzt die individuelle "Spendetauglichkeit" beurteilen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, Leben zu retten.

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